Saubere Gewässer.
Reines Trinkwasser.

Mitgliederversammlung

Das oberste Organ der AWBR ist die Mitgliederversammlung. Diese findet einmal jährlich statt. In der Mitgliederversammlung werden die Vorstandsmitglieder und das Präsidium gewählt. Ebenso genehmigt diese das Tätigkeitsprogramm sowie den Kostenplan für die laufenden Geschäfte. Die Satzung der AWBR kann alleine durch die Mitgliederversammlung verändert werden. Über Inhalte und Beschlüsse, die im Rahmen der Mitgliederversammlung getroffen werden, wird ein Protokoll geführt. Alle weiteren Aspekte sind in der Satzung bzw. den Statuten der AWBR geregelt.